Werkstatt vorübergehend geschlossen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens, insbesondere für Instandsetzungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, sowie Lieferungen von Ersatzteilen und Ersatzbaugruppen.

(2) Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere AGB als verbindlich an.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.

III. Leistungsumfang und Reparaturen

(1) Bei Auftragserteilung hat der Kunde Fehler bzw. deren Auswirkungen möglichst genau zu beschreiben.

(2) Der Kunde kann bei Auftragserteilung eine Obergrenze für die Reparaturkosten festlegen. Kann eine Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, ist vor der Ausführung die Zustimmung des Kunden einzuholen, wenn die Kosten die angegebene Grenze um mehr als 15% übersteigen würden.

(3) Bei nicht durchgeführten Reparaturen wird dem Kunden der entstandene Aufwand in Rechnung gestellt, wenn:

a) der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat,

b) erforderliche Ersatzteile nicht beschafft werden können,

c) der Kunde zum vereinbarten Termin nicht anwesend war,

d) der Auftrag während der Reparatur zurückgezogen wurde.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Für Leistungen im Außendienst werden Fahrtkosten gesondert berechnet. Bei Lieferungen trägt der Kunde die Nebenkosten für Verpackung, Versand, Versicherung und ggf. Zollgebühren.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, werden Reparaturleistungen nach Arbeitszeit und Materialaufwand berechnet.

(4) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine abweichende Zahlungsart bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

V. Gewährleistung

(1) Für gelieferte Teile und durchgeführte Reparaturen leisten wir Gewähr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bei gewerblichen Kunden ist die Gewährleistungsfrist auf 12 Monate begrenzt.

(2) Bei mangelhaften Leistungen hat der Kunde zunächst nur Anspruch auf Nacherfüllung. Erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung stehen dem Kunden die übrigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

(3) Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist oder auf bestimmungswidrigem Gebrauch beruht. Verschleißteile haben nur eine dem Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

(4) Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Personenschäden betreffen.

VI. Lieferzeit und Abnahme

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.

(3) Holt der Kunde den Reparaturgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung ab, sind wir berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu verlangen. Nach weiteren drei Monaten entfällt unsere Aufbewahrungspflicht.

VII. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab.

VIII. Pfandrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen steht uns ein Pfandrecht am Reparaturgegenstand zu.

IX. Gefahrübergang und Transport

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, sofern dieser Unternehmer ist.

(2) Bei Transportschäden erfolgt eine Ersatzleistung ausschließlich im Rahmen der von uns abgeschlossenen Transportversicherung.

X. Datenschutz

Wir erheben und verarbeiten Kundendaten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.

XI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.